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   BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 426/93   

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https://dejure.org/1995,15409
BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 426/93 (https://dejure.org/1995,15409)
BAG, Entscheidung vom 07.09.1995 - 8 AZR 426/93 (https://dejure.org/1995,15409)
BAG, Entscheidung vom 07. September 1995 - 8 AZR 426/93 (https://dejure.org/1995,15409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung für den Lehrerberuf - Ausbildung als Unterstufenlehrerin - Abschluss als Diplompädagogin - Mitglied der SED-Parteileitung der Schule - Verleihung des "Vaterländischen Verdienstordens" - Rüge der fehlerhaften ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 57/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Beweislast

    Auszug aus BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 426/93
    Eine Umkehr der im Kündigungsschutzprozeß allgemein bestehenden Beweislast findet nicht statt (vgl. Senatsurteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu B II 3 b der Gründe).

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob nicht das mit dem Rang eines innerstaatlichen Gesetzes geltende Übereinkommen Nr. 111 verfassungskonform im Lichte der mit Verfassungsrang bestehenden politischen Treuepflicht (Art. 33 Abs. 2 und 5 GG) einschränkend auszulegen ist (vgl. BAG Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu B II 2 e der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

    In ständiger Rechtsprechung hat der Senat eine besondere Identifikation mit dem SED-Staat als indiziert angesehen, wenn ein Lehrer wiederholt in dieses Parteiamt gewählt wurde (vgl. Urteil des Senats vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

    Danach fand weder die Kündigungsfrist des § 9 der Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte noch die des § 53 Abs. 2 BAT-O Anwendung (vgl. nur Senatsurteil vom 28. April 1994, aaO, zu B III der Gründe).

  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 233/93
    Auszug aus BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 426/93
    Wie der Senat mit Urteilen vom 20. Januar 1994 (- 8 AZR 24/93 - nicht veröffentlicht) und vom 19. Januar 1995 (- 8 AZR 233/93 - nicht veröffentlicht) ausgeführt hat, war das staatliche Amt des Schuldirektors in der ehemaligen DDR nicht nur für den organisatorischen Ablauf des Schulgeschehens zuständig, sondern parteinah ausgerichtet.

    Die Kündigung wegen persönlicher Nichteignung eines Lehrers knüpft nicht an die frühere politische Überzeugung des einzelnen Lehrers an (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 233/93 - nicht veröffentlicht).

    Ohne eine solche Feststellung ist aber eine Gesamtwürdigung zum Nachteil der Klägerin nicht möglich, denn eine "Gesamtschau" nicht kündigungsrelevanter Funktionen vermag allein die Nichteignung der Klägerin zum Beruf des Lehrers nicht zu begründen (vgl. hierzu bereits Urteil des Senats vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 233/93 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 426/93
    Die Auslegung des Klagantrages ergibt daher, daß die Klägerin nur eine Kündigungsschutzklage, jedoch keine weitergehende Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO erhoben hat (vgl. Senatsurteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 - AP Nr. 29 zu § 4 KSchG 1969).
  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92

    Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung

    Auszug aus BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 426/93
    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 18. März 1993 und 4. November 1993 (- 8 AZR 356/92 - AP Nr. 12 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX und - 8 AZR 127/93 - AP Nr. 18, aaO, jeweils auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen) die Wirksamkeit der Kündigung nach einer auf den Kündigungszeitpunkt bezogenen Einzelfallprüfung beurteilt und hierzu im einzelnen folgende Grundsätze entwickelt:.
  • BAG, 04.11.1993 - 8 AZR 127/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 426/93
    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 18. März 1993 und 4. November 1993 (- 8 AZR 356/92 - AP Nr. 12 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX und - 8 AZR 127/93 - AP Nr. 18, aaO, jeweils auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen) die Wirksamkeit der Kündigung nach einer auf den Kündigungszeitpunkt bezogenen Einzelfallprüfung beurteilt und hierzu im einzelnen folgende Grundsätze entwickelt:.
  • BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter

    Auszug aus BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 426/93
    Es geht insoweit um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des Einigungsvertrages Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Einzelfallprüfung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob seine Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur Urteil vom 29. August 1991 - 2 AZR 220/91 (A) - AP Nr. 32 zu § 622 BGB, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Auszug aus BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 426/93
    Das Landesarbeitsgericht hat allerdings im Rahmen der anzustellenden Gesamtbetrachtung (vgl. hierzu BAG Urteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 11. Mai 1995 - 2 AZR 851/93 - nicht veröffentlicht) die Nichteignung der Klägerin festgestellt und dazu wesentlich auf die Mitarbeit der Klägerin in der SED-Kreisleitung abgestellt.
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 24/93

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag -

    Auszug aus BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 426/93
    Wie der Senat mit Urteilen vom 20. Januar 1994 (- 8 AZR 24/93 - nicht veröffentlicht) und vom 19. Januar 1995 (- 8 AZR 233/93 - nicht veröffentlicht) ausgeführt hat, war das staatliche Amt des Schuldirektors in der ehemaligen DDR nicht nur für den organisatorischen Ablauf des Schulgeschehens zuständig, sondern parteinah ausgerichtet.
  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 851/93

    Wirksamkeit einer auf den Einigungsvertrag gestützten ordentlichen Kündigung -

    Auszug aus BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 426/93
    Das Landesarbeitsgericht hat allerdings im Rahmen der anzustellenden Gesamtbetrachtung (vgl. hierzu BAG Urteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 11. Mai 1995 - 2 AZR 851/93 - nicht veröffentlicht) die Nichteignung der Klägerin festgestellt und dazu wesentlich auf die Mitarbeit der Klägerin in der SED-Kreisleitung abgestellt.
  • BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 613/93

    Verfassungsmäßigkeit des Sonderkündigungsrechts nach Einigungs-Vertrag

    Das staatliche Amt des Schuldirektors in der ehemaligen DDR war aber nicht nur für den organisatorischen Ablauf des Schulgeschehens zuständig, sondern parteinah ausgerichtet (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 233/93 - n.v., zu B 2 b der Gründe; Urteil vom 7. September 1995 - 8 AZR 426/93 - n.v., zu B II 2 d aa der Gründe).
  • BAG, 12.12.1996 - 8 AZR 86/95
    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 7. September 1995 (8 AZR 426/93 - unveröffentlicht) entschieden hat, ist die Funktion eines Mitglieds der SED-Kreisleitung grundsätzlich geeignet, die besondere Identifikation mit dem SED-Staat zu begründen.
  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 619/97
    Eine einmalige Wahl und zweijährige Ausübung dieses Amtes wurde als nicht ausreichend angesehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z . B . Urteil vom 7. September 1995 - 8 AZR 426/93 - n .v ., zu B II 2 d cc der Gründe; Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - BAGE 76, 323, 331 = AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu B II 3 a aa der Gründe).
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